2. Verfahren

Der Markt Zell im Fichtelgebirge beteiligt sich zum zweiten Mal am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Die Förderschritte können auch auf den Seiten des Breitbandzentrums Bayern eingesehen werden.

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (02.08.2017)

Erster Bürgermeister Horst Penzel und Friedrich Weinlein von der Telekom Deutschland GmbH haben am 20.06.2017 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau im Markt Zell im Fichtelgebirge unterzeichnet.

Die Stellungnahme des Marktes Zell im Fichtelgebirge bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:

Stellungnahme des Marktes Zell im Fichtelgebirge

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (17.07.2017)

Dem Markt Zell im Fichtelgebirge ist am 17.07.2017 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (05.04.2017)

Bekanntmachung des Marktes Zell im Fichtelgebirge bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR).

Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung.BbR

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (10.10.2016)

Der Markt Zell im Fichtelgebirge führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 13.12.2016 einzureichen.

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (PDF)

Karte zum Auswahlverfahren (PDF)

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (05.10.2016)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Zell im Fichtelgebirge vom 29.06.2016 bis zum 01.08.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage des Marktes Zell im Fichtelgebirge und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Die Ergebnisse des Markterkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben: "Gemeinde Zell im Fichtelgebirge Markterkundung Ergebnis"

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (24.06.2016)

Die Gemeinde Markt Zell im Fichtelgebirge veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Zell im Fichtelgebirge bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 01.08.2016 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (24.06.2016)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung für den Markt Zell im Fichtelgebirge kann hier abgerufen werden.