Kommunale Wärmeplanung
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für den Markt Zell im Fichtelgebirge
Alle Kommunen sind nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Ein Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für Kommunen, mit welcher Strategie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Entsprechend den Vorgaben des WPG muss die Wärmeplanung für den Markt Zell im Fichtelgebirge bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein.
Die Erstellung des Wärmeplans für die Marktgemeinde erfolgt im Zeitraum 01.09.2024 bis voraussichtlich 31.08.2025. Hierfür wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem Förderkennzeichen 67K28451 Zuwendungen nach der Kommunalrichtlinie (KRL) bewilligt. Dieses Bundesprogramm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (KSI). Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weiterführemde Informationen sind auf der Homepage der KSI unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie zu finden.
Bei der Erstellung des Wärmeplans wird der Markt Zell im Fichtelgebirge während des gesamten Prozesses von der Firma endura kommunal GmbH aus Freiburg unterstützt.