Markt Zell im Fichtelgebirge
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.04.2022 auf Vorschlag des Finanzausschusses die Neufassung der Richtlinie für die Bewilligung von Mitteln im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (Jugendförderrichtlinie – JföR) beschlossen, die hier nachgelesen werden kann. Anspruchsberechtigt sind wie bisher eingetragene Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet. Unverändert geblieben ist auch, dass lediglich für minderjährige Vereinsmitglieder Fördermittel beantragt werden können. Allerdings wurde der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Gesamtfördervertrag auf insgesamt 3.000,00 € verdoppelt. Neu ist auch, dass die Hälfte dieses Betrages als Sockelbetrag gleichmäßig unter den Vereinen aufgeteilt wird und zwar unabhängig von der Zahl der im Förderantrag angegebenen minderjährigen Vereinsmitglieder. Wenn also beispielsweise 10 berechtigte Vereine fristgerecht Förderung beantragen, erhalten sie einen Sockelbetrag in Höhe von jeweils 150,00 €, soweit zum maßgeblichen Stichtag (31.12. des Vorjahres) mindestens ein minderjähriges Vereinsmitglied gelistet war. Die verbleibende Hälfte des Gesamtförderbetrages wird dann entsprechend der bisherigen Berechnungsweise anhand der Anzahl minderjähriger Vereinsmitglieder verteilt. Förderanträge sind bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres bei der Marktgemeindeverwaltung einzureichen. Das dafür nötige Formular ist hier eingestellt.
Mit der neuen Richtlinie wollen wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten die gesellschaftlich so wichtige, ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit noch mehr unterstützen. Gleichzeitig sollen durch den eingeführten Sockelbetrag insbesondere kleinere Vereine besser bedacht werden, als dies nach der alten Richtlinie der Fall war.
Horst Penzel
1. Bürgermeister