Möglichkeiten, sich am öffentlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen und seine Ideen und Vorstellungen einzubringen, gibt es durch aktive Mitarbeit in den politischen Parteien und Vereinigungen.
Politische Parteien
haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Der Aufbau der politischen Parteien muss nach dem Grundgesetz demokratischen Grundsätzen folgen (Mitgliederdemokratie). Es wird von ihnen erwartet, dass sie sich zum demokratischen Staat bekennen.