Haushaltssatzung
Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung
zu erlassen.
Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres kann die Haushaltssatzung
durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Der Haushalt 2018 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates
Zell im Fichtelgebirge am 24.11.2017 beraten und beschlossen.
Der Haushalt ist nicht genehmigungspflichtig.
Gesamtvolumen: 6.097.747 €
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben: 3.587.516 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben: 2.510.231 €
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wurden nicht festgesetzt.
Folgende weitere Festsetzungen erfolgten:
Hebesätze
Grundsteuer A |
370 v. H. |
Grundsteuer B |
370 v. H. |
Gewerbesteuer |
330 v. H. |
Kassenkredit -Höchstbetrag- 590.000 Euro